INFORMATIONEN ZUR FESTSTELLUNG EINES SONDERPÄDAGOGISCHEN UNTERSTÜTZUNGSBEDARFS


Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs ist sehr komplex und durch einen hohen Anspruch an Zusammenarbeit geprägt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Schulleitung der zuständigen Schule. Diese prüft, ob sog. „hinreichenden Hinweise“ auf Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bestehen und alle schulischen Mittel bereits ausgeschöpft worden sind.

Es gibt vielfältige Vorgaben der NLSchB, die bei den verschiedenen Förderschwerpunkten zu berücksichtigen sind (Einleitung, Verfahren, Formulare, Formalien etc.).

… hier lohnt sich ein Blick in unseren Netzwerkordner, den die Pestalozzischule allen Schulen ihres Einzugsgebietes zur Verfügung gestellt hat und aktuell hält (Kapitel 3)


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ine Übersicht zum Ablauf des Verfahrens haben wir hier als pdf aufgeführt:

  • Fahrplan (Regelschulen)

Sie sind Schule unseres Einzugsgebietes und bitten um Beauftragung einer Förderschullehrkraft zur weiteren Zusammenarbeit? Hier finden Sie unser Faxformular als pdf:

 

Hinweis:

Eine Übersicht über die notwendigen Formulare zum Feststellungsverfahren, die teilweise auch mit ihrem Schulkopf versehen werden müssen, finden Sie auch auf der Homepage der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter: „Feststellung des Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“

Hinweis: Die Kennzeichnung* bringt die weibliche wie auch männliche Form zum Ausdruck