TRAININGSZEIT – METHODE
Grundrechte für Schüler* und Lehrkräfte
- Jeder Schüler* hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.
- Jede Lehrkraft hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.
- Rechte und Pflichten von Lehrkräften und Schülern* müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
Innerhalb dieses Rahmens haben die Schüler* Wahl- und Entscheidungsfreiheiten, vorausgesetzt, dass sie die Konsequenzen ihres Verhaltens antizipieren und ihr Handeln danach ausrichten. Bei Störungen im Unterricht werden sie von ihren Lehrkräften aufgefordert, fünf Fragen zu beantworten:
Schlüsselfragen bei Störungen im Unterricht
1. Was tust du gerade?
2. Gegen welche Regel verstößt du?
3. Was geschieht, wenn du gegen diese Regel verstößt?
4. Wofür entscheidest du dich?
5. Wenn du wieder störst, was passiert dann?
Der Sinn dieser Fragen besteht darin, dass die Schüler* sich ihres Störverhaltens bewusst werden, die Regeln benennen, gegen die sie verstoßen haben und dann eine Entscheidung treffen. Sie können sich dafür entscheiden, im Klassenraum zu verbleiben oder aber gleich die Trainingszeit zu nutzen. Sie wissen, dass sie diese Entscheidungsfreiheit bei einer zweiten Störung nicht mehr haben, daher ist Frage 5 sehr wichtig, denn sie weist die Schüler* darauf hin, dass ihnen bei einer zweiten Störung die Fragen nicht mehr gestellt werden, sondern dass sie dann gleich in die Trainingszeit gehen.
Abläufe und Regelungen
- Verweigert ein Schüler* nach den Regelverstößen die Trainingszeit oder die Planerstellung, darf er nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Der Schüler* wird nach Hause geschickt oder in eine Auszeit. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden darüber telefonisch informiert und ein Elterngespräch von der Klassenlehrkraft vereinbart. In besonderen Härtefällen bleibt der Schüler* bis zum Elterngespräch vom Unterricht ausgeschlossen.
- Geht der Schüler* am Ende der 6. Stunde in die Trainingszeit, muss er am nächsten Schultag in der 1. Schulstunde erneut in die Trainingszeit gehen und seine Planerstellung fortsetzen.
- Schüler*, die zum 2. Mal innerhalb eines Tages in die Trainingszeit müssen, werden automatisch nach Hause geschickt. Die jeweilige Lehrkraft gibt dem Schüler* einen Elternbrief mit oder informiert die Eltern darüber telefonisch. Die Klassenlehrkraft führt zeitnah ein Elterngespräch.
- Schüler*, die zum 3. Mal innerhalb einer Woche in die Trainingszeit müssen, werden nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Eltern werden telefonisch informiert und es wird ein Termin für ein Elterngespräch vereinbart.
- Schüler*, die zum 4. Mal innerhalb eines Monats in die Trainingszeit müssen, werden nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Eltern werden telefonisch informiert und es wird ein Termin für ein Elterngespräch vereinbart.
- Schüler*, die zum 6. Mal innerhalb eines Halbjahres in die Trainingszeit müssen, werden nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Eltern werden telefonisch informiert und es wird eine pädagogische Klassenkonferenz gemeinsam mit den FachLehrkräften vereinbart. Zusätzlich folgen erzieherische Maßnahmen.
Nach dem 2. Elterngespräch findet kein drittes Gespräch mehr statt, sondern es folgt eine Klassenkonferenz nach § 61 NSchG.
Hinweis: Die Kennzeichnung* bringt die weibliche wie auch männliche Form zum Ausdruck